Neue Assistenzsysteme für Neufahrzeuge ab Juli 2026
Ab dem 7. Juli 2026 wird die Ausstattung mit mehreren neuen Assistenzsystemen für neu zugelassene Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge in der EU verpflichtend. Grundlage ist die EU-Verordnung 2019/2144 (General Safety Regulation II), die das Ziel verfolgt, die Zahl der Verkehrsunfälle durch moderne Sicherheitstechnik deutlich zu senken.
Welche Fahrzeuge sind genau betroffen?
Die Pflicht gilt für alle Neufahrzeuge der Klassen M1 und N1, die ab Juli 2026 erstmals zugelassen werden.
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Klasse M1: Personenkraftwagen mit maximal neun Sitzplätzen (inklusive Fahrersitz). Dazu zählen die meisten Wohnmobile auf Basis von Kastenwagen oder Bussen.
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Klasse N1: Leichte Nutzfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Dazu gehören Kastenwagen, Kleinbusse und Transporter, die als Basis für viele Reisemobile dienen.
Wichtig: Wenn du bereits ein älteres Fahrzeug besitzen, musst du dir keine Sorgen machen. Die Nachrüstpflicht gilt nicht für Bestandsfahrzeuge.
Die neuen Pflicht-Assisstenten im Datail
Diese Systeme werden ab Juli 2026 in jedem Neufahrzeug serienmäßig verbaut sein:
- Erweiterter Notbremsassistent (AEB):
Bisher reagierten Notbremsassistenten hauptsächlich auf andere Fahrzeuge. Die neue Pflicht schreibt vor, dass das System auch Fußgänger und Radfahrer zuverlässig erkennen muss und im Gefahrenfall automatisch eine Vollbremsung einleiten kann. Dies soll vor allem im innerstädtischen Verkehr die Sicherheit für ungeschützte Verkehrsteilnehmer erhöhen . - Ablenkungs- und Müdigkeitswarner (ADDW):
Dies geht über den bisher bekannten Müdigkeitswarner hinaus. Das System analysiert das Fahrverhalten (z. B. Lenkbewegungen) und die Bedienmuster des Fahrers. Erkennt es Anzeichen von Unaufmerksamkeit oder Ablenkung (z. B. durch Smartphone-Nutzung), wird der Fahrer optisch und akustisch gewarnt. - Notfall-Spurhalteassistent (ELKS):
Ein Spurhalteassistent für Notsituationen ist bereits seit 2024 für Fahrzeuge mit elektrischer Servolenkung Pflicht. Ab Juli 2026 wird diese Pflicht auf Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung ausgeweitet. Das System greift ein, wenn das Fahrzeug unbeabsichtigt die Spur verlässt und der Fahrer nicht reagiert. - Erweiterter Kopfaufprallschutz (Fußgängerschutz):
Hierbei handelt es sich nicht um ein elektronisches System, sondern um eine konstruktive Änderung. Fahrzeuge müssen so gebaut sein, dass die Motorhaube und die Frontpartie bei einem Aufpralldes Fußgängerkopfes mehr Energie aufnehmen können, um Verletzungen zu mindern.
Zusätzlich zu diesen neuen Vorschriften bleiben natürlich alle seit Juli 2024 bestehenden Pflichtsysteme wie der intelligente Geschwindigkeitsassistent (ISA), die Rückfahrkamera und die Müdigkeitserkennung weiterhin verpflichtend.
