Klasse B – Führerschein bald bis 4,25 t

Das Europäische Parlament hat in einer ersten Lesung am 28. Februar 2024 der geplanten Novellierung der Führerscheinrichtlinie zugestimmt. Künftig könnten Personen mit einem Führerschein der Klasse B Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen steuern.

Bisher war es mit dem Pkw-Führerschein nur erlaubt, Fahrzeuge bis zu einem Maximalgewicht von 3,5 Tonnen zu fahren. Das könnte sich jedoch bald ändern, da die EU plant, eine neue Führerscheinrichtlinie einzuführen. Ziel ist es, einheitliche Regeln für alle Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Europäischen Union zu schaffen. Dies könnte mehrere Änderungen für alle mit sich bringen, die bereits einen B-Führerschein besitzen oder ihn erwerben möchten.

Für wen soll diese neue Regelung gelten?

Diese Erweiterung soll nicht für alle Fahrzeuge gelten. Vorgesehen ist die Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse nur für Wohnmobile und Krankenwagen sowie für Kfz mit alternativem Antrieb. Dies wird natürlich viele Camper freuen, da die 3,5 Tonnen-Grenze nur wenig Zuladung zugelassen hat. Natürlich müssen die Fahrzeuge entsprechend zugelassen sein.

Voraussetzung für die Anhebung ist der Besitz des Führerscheinklasse B von mindestens zwei Jahren.

Wer damals den Führerschein Klasse 3 gemacht hat, ist ohnehin fein raus. Dieser galt bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und im Rahmen der Besitzstandsregelung hat sich dies auch nach der Einführung des Führerscheins der Klasse B nicht geändert. Das heißt, wer vor dem 1. Januar 1999 die Fahrerlaubnis der Klasse 3 erworben hat, fällt unter diese Regelung.

Wann wird die Erweiterung des B-Führerscheins kommen?

Das »bald« in der Überschrift ist relativ. Die EU ist nicht gerade für Schnelligkeit bekannt. Die weiteren Beratungen sollen nach den Neuwahlen zum Europaparlament im Juni 2024 zwischen EU-Kommission, EU-Ministerrat und EU-Parlament erfolgen. Wenn der Führerscheinerweiterung zugestimmt wird, muss die Richtlinie in jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt werden und könnte, so ist der Plan, im Jahr 2028 in Kraft treten. Wer also zurzeit ein Wohnmobil über 3,5 t (bis 7,5 t) fahren möchte, benötigt noch den Lkw-Führerschein der Klasse C1.

Verkehrsregeln und Mautbedingungen bleiben unverändert!

Wer ein Wohnmobil bis 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht fährt, der braucht nicht viel zu beachten. Bei Geschwindigkeitsregelungen gelten z. B. die gleichen Bedingungen wie für Pkws. Wer nun mit einem Reisemobil zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen Gesamtgewicht unterwegs ist, darf außerhalb geschlossener Ortschaften statt 100 nur 80 km/h fahren. Auf Autobahnen darf max. 100 km/h gefahren werden.

Bei dem hier abgebildeten Verkehrszeichen gilt das Überholverbot nicht für Lkw, sondern für KFZ über 3,5 t. Dies gilt genauso beim Verbotsschild mit dem symbolisch abgebildeten Lkw. Weitere Regelungen sind zu beachten, die hier nicht aufgeführt sind.

Verbotsschilder für Kfz über 3,5 Tonnen

Die Mautbedingungen haben meist auch die Grenze von 3,5 t in ihren Bedingungen. Die Mautgebühren werden dann deutlich teurer. So müssen z. B. in Österreich und Slowenien Transponder oder Mautboxen verwendet werden. In der Schweiz muss statt der Jahresvignette eine sogenannte Schwerverkehrsabgabe entrichtet werden.

Fazit zum Führerschein Klasse B bis 4,25 t

Die geplante Erweiterung wäre für viele Camper eine gute Sache. Auch wenn die Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts des Führerscheins B noch etwas auf sich warten lässt, wäre die neue Regelung sicher eine gute Lösung. Die rechtswidrige Überladung von Wohnmobilen, die oft nur eine geringe Zuladung ermöglichen, könnte mit der Erhöhung der Gewichtsgrenze der Klasse B abgeschafft werden (Voraussetzung, das Fahrzeug ist für das höhere Gewicht zugelassen).