Gasprüfung für Wohnmobile Pflicht ab 2025
Ab dem 19. Juni 2025 gilt für Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlagen eine verpflichtende Überprüfung im Zweijahresrhythmus. Was die neue Pflicht im Einzelnen für Camper bedeutet, erklären wir im folgenden Artikel.
Wie war die bisherige Regel
Bis zum 31.12.2019 war eine Gasprüfung im Wohnmobil verpflichtend notwendig, um bei der Hauptuntersuchung (HU) eine TÜV-Plakette zu erhalten. Ab dem 1. April 2022 ist die Gasprüfung nicht mehr Bestandteil der Hauptuntersuchung. Für Wohnwagen galt diese Pflicht nicht, eine Prüfung wurde jedoch empfohlen.
Ab diesem Zeitpunkt war die Prüfung der Flüssiggasanlage für Wohnmobile und Wohnwagen in Deutschland nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, sondern freiwillig. Sie wurde jedoch von vielen Camping- und Caravan-Fahrern durchgeführt, da sie eine wichtige Sicherheitsmaßnahme darstellt. Hier sind die wesentlichen Punkte der früheren Regelung:
Freiwillige Basis:
- Die Gasprüfung war vor 2025 nicht verpflichtend durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.
- Sie wurde dennoch häufig durchgeführt, da sie für den sicheren Betrieb der Gasanlage sorgte.
Häufigkeit:
- Es wurde empfohlen, die Gasprüfung alle zwei Jahre oder vor längeren Fahrten durchführen zu lassen.
- Für gewerbliche Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen, z. B. Foodtrucks, war die Gasanlagenprüfung nach DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.) -Arbeitsblatt G 607 jedoch schon vorher verpflichtend.
Praktische Bedeutung:
- Einige Campingplätze verlangen eine gültige Prüfbescheinigung der Gasanlage, bevor Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen den Platz nutzen können.
- Diese Regelung basierte jedoch auf den individuellen Anforderungen der Campingplatzbetreiber und war nicht gesetzlich geregelt.
Die neue gesetzliche Regelung
Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der neu eingeführte § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der die regelmäßige Überprüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen vorschreibt. Fahrzeughalter sind verpflichtet, ihre Gasanlagen vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und anschließend alle zwei Jahre von einem anerkannten Sachkundigen prüfen zu lassen.
Diese Prüfung muss alle zwei Jahre durchgeführt werden und ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU). Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit beim Betrieb von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden.
Bußgelder
Wer ab dem 19. Juni 2025 der keine gültige Gasprüfung nachweisen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit und es drohen Bußgelder. Die Strafen bewegen sich aber im überschaubaren Rahmen. Auf eine rechtzeitige Gasprüfung sollte jedoch aus Sicherheitsgründen im eigenen Interesse geachtet werden. Die Bußgelder richten sich nach der Länge der Fristüberschreitung.
15 EUR bei mehr als 2 und bis zu 4 Monaten
25 EUR bei mehr als 4 und bis zu 8 Monaten
60 EUR bei mehr als 8 Monaten
Die Gasprüfung
Die G 607-Prüfung ist eine sicherheitstechnische Überprüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen. Es sind etwa 20 bis 45 Minuten dafür einzuplanen. Sie dient dazu, die Betriebssicherheit der Anlage zu gewährleisten und potenzielle Gefahren zu vermeiden. Hier ist eine Übersicht darüber, was genau bei der Prüfung untersucht wird:
Sichtprüfung der Anlage
- Überprüfung des äußeren Zustands der Gasanlage und aller sichtbaren Komponenten.
- Kontrolle auf:
- Beschädigungen (z. B. Risse oder Brüche an Schläuchen und Leitungen).
- Korrosion an Metallteilen.
- Alterung oder Abnutzung von Schläuchen, Gasreglern und Absperrhähne (dürfen max. 10 Jahre alt sein).
- Sicheren Sitz von Verbindungen (z. B. Schellen, Verschraubungen).
Dichtheitsprüfung
- Überprüfung der gesamten Gasanlage auf Dichtigkeit mit einem Manometer.
- Ablauf:
- Die Gasanlage wird unter Druck gesetzt (mindestens 10 Minuten mit 150 mbar).
- Der Prüfer kontrolliert, ob der Druck über diesen Zeitraum konstant bleibt.
- Ein Druckabfall würde auf eine Undichtigkeit hinweisen.
Überprüfung der Sicherheitsventile
- Funktionstüchtigkeit und Zustand von Sicherheitsventilen, wie dem Überdruckventil.
- Sicherstellen, dass Sicherheitsventile ordnungsgemäß arbeiten und korrekt eingestellt sind.
Kontrolle der Geräte
- Überprüfung aller angeschlossenen Gasgeräte (z. B. Herd, Kühlschrank, Heizung):
- Sichtprüfung auf Sauberkeit und Beschädigungen.
- Überprüfung der Flammenbilder: Die Flamme muss sauber und gleichmäßig brennen (keine gelben oder rußenden Flammen).
- Funktionstest der Geräte.
Überprüfung der Flüssiggasflaschen
- Kontrolle des Zustands der Flüssiggasflaschen:
- Überprüfung des Herstellungsdatums (Flaschen müssen regelmäßig geprüft werden – mindestens alle 10 Jahre).
- Zustand der Flaschenventile und Dichtungen.
- Überprüfung der sicheren Befestigung und Lagerung:
Überprüfung der Entlüftung
- Sicherstellen, dass ausreichende Belüftung und Entlüftung der Gasanlage gewährleistet ist.
- Kontrolle der Lüftungsgitter und Öffnungen auf Verstopfungen oder Beschädigungen.
Kontrolle der Verbindungen
- Überprüfung aller Verbindungen zwischen Schläuchen, Leitungen und Geräten.
- Sicherstellen, dass:
- Verbindungen fest und dicht sind.
- Keine unzulässigen Materialien verwendet werden.
Prüfplakette und Dokumentation
- Nach erfolgreicher Prüfung wird:
- Eine Prüfplakette (G 607) auf der Gasanlage angebracht.
- Ein Prüfprotokoll ausgestellt, das die Prüfung dokumentiert.
- Bei festgestellten Mängeln wird der Betreiber informiert, und die Mängel müssen vor einer neuen Prüfung behoben werden.
Kosten
Die Kosten für eine Gasprüfung liegen in etwa zwischen 40 und 80 EUR.
Natürlich kannst Du auch die Gasprüfung bei uns machen lassen. Wir sind zertifiziert vom DVGW, um die F 607-Prüfung durchzuführen. Frag nach über unser Kontaktformular für einen Termin!
Wer nicht in der Nähe unserer Werkstatt wohnt, findet beim Deutschen Verband Flüssiggas anerkannte Prüfstellen in der Nähe.
Wer darf die G 607-Prüfung durchführen?
Anerkannte Sachkundige
- Definition: Sachkundige sind Personen, die über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten zur Prüfung von Flüssiggasanlagen verfügen. Sie müssen eine entsprechende Ausbildung absolviert und die Sachkundeprüfung bestanden haben.
Schulungen und Lehrgänge
- Anbieter: Schulungen zur Sachkunde werden von Verbänden wie dem Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG), dem DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) und privaten Schulungsanbietern organisiert.
- Inhalte der Schulung:
- Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften (z. B. DIN EN 1949, DVGW-Arbeitsblatt G 607).
- Aufbau und Funktionsweise von Flüssiggasanlagen.
- Durchführung von Dichtheits- und Funktionsprüfungen.
- Dokumentation und Ausstellung von Prüfbescheinigungen.
Zertifizierung
- Nach Abschluss der Schulung erhält der Teilnehmer ein Sachkundenachweis-Zertifikat.
- Dieses Zertifikat autorisiert ihn, G 607-Prüfungen durchzuführen.
Anerkannte Prüfstellen
- Neben einzelnen Sachkundigen dürfen auch bestimmte Organisationen und Institutionen die G 607-Prüfung durchführen:
- TÜV.
- DEKRA.
- Autorisierte Werkstätten für Wohnmobile und Wohnwagen.
- Gasfachbetriebe mit entsprechender Zulassung.
Wiederholung der Qualifikation
- Sachkundige müssen regelmäßig an Auffrischungskursen teilnehmen, um ihre Berechtigung zu behalten. So wird sichergestellt, dass sie stets über die neuesten Vorschriften und technischen Entwicklungen informiert sind.